Authentifizierung
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Darf die Identität via Zoom überprüft werden?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: ja, da hier die Videokonferenz vorgeschrieben und Zoom zulässig ist.
- Bei einer Fernprüfung ohne (!) Aufsicht: nein, da hier der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware verboten ist. Die Authentifizierung erfolgt über den verwendeten Account und eine Selbständigkeitserklärung.
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Wie kann rechtssicher die Identität in einer digitalen Prüfung festgestellt werden?
- Fernaufsichtsprüfung: Entweder ist der Prüfling persönlich bekannt oder ein amtlicher Lichtbildausweis wird in die Kamera gehalten.
- Fernprüfung: Account und Selbständigkeitserklärung.
- Digitale Präsenzklausur: Entweder ist der Prüfling persönlich bekannt oder es wird ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt.
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Darf die Identitätskontrolle auch während der Prüfung durchgeführt werden?
Ja. Diese explizite Art der Identitätsprüfung (amtlicher Lichtbildausweis) gilt nur für Fernaufsichtsprüfungen und digitale Präsenzklausuren.
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Reicht das Einloggen mit einem HU-Account als Identitätskontrolle in einer digitalen Fernprüfung aus?
- Bei einer Fernprüfung ohne (!) Aufsicht muss das Login des Accounts (für HU-Studierende der HU-Account, für Externe der registrierte Account) um eine Selbständigkeitserklärung erweitert werden.
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung muss der Account durch eine Identitätskontrolle (Lichtbildausweis oder persönlich bekannt per Videokonferenz) ergänzt werden.