Darf die Identität via Zoom überprüft werden?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: ja, da hier die Videokonferenz vorgeschrieben und Zoom zulässig ist.
- Bei einer Fernprüfung ohne (!) Aufsicht: nein, da hier der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware verboten ist. Die Authentifizierung erfolgt über den verwendeten Account und eine Selbständigkeitserklärung.