Digitale Prüfungen durchführen
Für alle Prüfungen gilt, dass die Prüfungen durch Prüfende begleitet oder beaufsichtigt werden müssen. Die Prüfer*innen betreuen technisch wie inhaltlich die Studierenden bei Problemen und Fragen während der Prüfung. Als Prüfer oder Prüferin müssen Sie ein Prüfungsprotokoll führen, in dem Sie ungewöhnliche Vorkommnisse (z.B. technische Störungen, Täuschungsverdacht) dokumentieren. Unmittelbar nach der Prüfung laden Sie dieses Protokoll im Prüfungskurs hoch und legen es dort "unsichtbar" für Studierende ab. Danach stellen Sie den Prüfungskurs auf nicht sichtbar.
Digitale Prüfungen in Präsenz
Digitale Präsenzklausuren erfolgen unter Aufsicht in einem PC-Pool. Sie unterscheiden sich damit in der Aufsichtsführung nicht von einer Papier-Stift-Klausur. Dennoch gibt es durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien Unterschiede zu analogen Klausuren. Diese beziehen sich vor allem auf den Einsatz standardisierter, nicht allen Prüflingen gleich vertrauter Technik, auf ungewohnte Räumlichkeiten, auf eine für die Prüfung zugeschnittene PC-Konfiguration sowie auf ein im Vergleich zur Lehre oder zu Papier-Stift-Klausuren abweichendes Ambiente (Geräusche, Sitzordnung).
Digitale Prüfungen in Distanz
Prüfungen in Distanz können mit oder ohne Fernaufsicht durchgeführt werden. Für die Durchführung ist die Fernaufsicht u.U. ressourcenintensiver als eine (digitale) Klausur vor Ort, da beim Einsatz einer Videokonferenzsoftware das Verhältnis Prüfer zu der Anzahl der zu beaufsichtigenden Studierenden wohl geringer ausfallen muss, um eine "gerechte" Aufsichtsfunktion mittels Kamera(ausschnitt) überhaupt gewährleisten zu können.
Chancengleichheit bei einer Fernklausur
Prüfungsrechtlich besteht an eine Klausur die Anforderung der Chancengleichheit für alle Prüflinge. Aus diesen Gründen erfolgt eine Aufsicht, die die Verwendung nicht erlaubter Hilfsmittel oder den Austausch der Prüflinge untereinander verhindern soll. Bei einer Fernklausur kann dies aufgrund der vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnologien nicht in gleicher Weise gewährleistet werden. Es gilt daher, Täuschungsversuche bei einer Fernklausur durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren:
- durchgehende Videoaufsicht (Bild und Ton) [Raumüberwachung und Room-Scan sind verboten, § 96 a, Abs. 2)
- randomisierte Anordnung der Aufgaben (Aufgabenreihenfolge)
- randomisierte Ziehung der Aufgaben (Aufgabenpool)
- komplexere Aufgabenformate, die Zufallsantworten oder das leichte Auffinden einer Lösung im Internet erschweren
- ggf. die Installation eines Safe Exam Browsers
Zur Chancengleichheit gehört aber auch eine ausreichende technische Ausstattung, die ggf. leihweise gestellt werden kann. Andernfalls ermöglicht das Wahlrecht ohnehin das Ausweichen auf eine andere, angebotene Prüfungsform.
Täuschungsversuch
Hat eine Aufsichtsperson während der Prüfung den Verdacht, ein Prüfling täusche, wird dies im Prüfungsprotokoll vermerkt und dem zuständigen Prüfungsausschuss gemeldet. Dieser prüft auf der Basis der vorliegenden Dokumente (Prüfungsleistung, Protokoll) den Verdacht. Innerhalb von 180 Tagen ab Prüfungstermin kann er dazu auch bei der Moodle-Administration (e-pruefungen-support@hu-berlin.de) um die Bereitstellung der gespeicherten Server-Daten bitten.
Bei einer Fernaufsichtsprüfung ist auch im Verdachtsfall eine Aufzeichnung der Audio-/Videoübertragung untersagt!