Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Sommersemester 2020

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Prüfungen im SoSe 2020 erstmalig weitgehend digital durchgeführt. Dazu avancierte das HU-Moodle zur Prüfungsplattform, mit der vielfältige Prüfungsformate realisiert werden konnten.

Weniger Lehre, weniger Prüfungsfälle

Von den insgesamt 5.669 Lehrveranstaltungen, die für das Sommersemester 2020 geplant worden waren, konnten kurzfristig 4.979 (87%) digital, d.h. zumeist als synchrone Videokonfenrenzen zu festen Terminen und mit Vor-/Nachbereitung über Moodle ("virtuelle Präsenzlehre"), umgesetzt werden. Allerdings ließen sich vor allem praktische Übungen (z.B. in den Sportwissenschaften) und Laborpraktika (z.B. in den Lebenswissenschaften) im Präsenznotbetrieb nicht durchführen, so dass die Lehrveranstaltungen ausfallen mussten bzw. aufgeschoben wurden.

Aufgrund dieser Ausfälle sank auch die Gesamtzahl der Prüfungsfälle (36.573) im Vergleich zum Sommersemester 2019 (41.299) um 4.726 Prüfungsfälle. 52% dieser Prüfungsfälle (19.129) wurden als Klausuren durchgeführt. Hinzu kommen weitere schriftliche Prüfungsformen, die separat ausgewiesen sind, z.B. Take-Home-Examen, Essay, Hausarbeit, Masterarbeit etc. 

 

Moodle wird auch als Prüfungsplattform eingesetzt

Im Gegensatz zu den vorausgegangenen Semestern wurden nun nicht nur Lehrveranstaltungen, sondern auch Prüfungen über das HU-Moodle abgewickelt. Dies begann im Mai und Juni mit einigen Prüfungen (602 Prüfungsfälle) aus dem nach hinten verschobenen 2. Prüfungszeitraum des Wintersemesters. 

Der weitgehende Verzicht auf Präsenzprüfungen führte schließlich im Zeitraum vom 13.7. bis zum 30.10.2020 zu 12.784 Prüfungsfällen, die über Moodle organisiert wurden (35% der gesamten Prüfungsfälle im Sommersemester). Interessant ist hierbei auch die Verteilung der Moodle-Prüfungen auf die Fakultäten mit vielen Prüfungsfällen:

 

Fakultät Prüfungsfälle in Moodle Aufgaben-Modul Test-Modul
SLF 6.241 4.009 (64%) 242 40
LeWi 6.237 2.909 (47%) 17 98
KSBF 10.605 2.868 (27%) 15 74
JurFak 2.265 2.265 (100%) 11 1
WiWi 3.846 307 (8%) 6 2
MatNat 4.287 331 (8%) 28 15

SLF - Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät; LeWi - Lebenswissenschaftliche Fakultät; KSBF - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät; JurFak - Juristische Fakultät; WiWi - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; MatNat - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

 

Die Übersicht legt nahe, dass es für das Wintersemester 2020/21 in einigen Fakultäten noch einen erheblichen Zuwachs an Prüfungsfällen geben könnte und wohl auch geben wird, die mithilfe von Moodle durchgeführt werden.

Wichtig ist aber auch die Aufschlüsselung nach Aufgaben- bzw. Test-Modul, die unterschiedliche Klausurtypen implizieren. Während mit dem Moodle-Modul "Aufgabe" vorzugsweise Take-Home-Examen und Open-Book-Prüfungen durchgeführt werden, dient das Moodle-Modul "Test" vor allem der Umsetzung von Closed-Book-Verfahren, d.h. traditionellen "Aufsichtsklausuren".

 

Notwendige Anpassungen an ein Prüfen in Distanz

Zunächst einmal erfolgte der Ausbau der notwendigen Infrastruktur, damit das LMS Moodle überhaupt flächendeckend für schriftliche digitale Prüfungen eingesetzt werden konnte. Zeitgleich begann die rechtliche Absicherung der E-Prüfungen in Präsenz und Distanz vor dem Hintergrund landesweiter gesetzlicher Regelungen (Berliner Hochschulgesetz, Studierendendatenverordnung) in der Rahmen- und Studienordnung der HU (ZSP-HU). Hierzu zählen bspw. auch Regelungen zum Einsatz von Audio- und Videokonferenzsoftware, zur Installation von Software oder zum Nachteilsausgleich. Allerdings zeigte sich schnell, dass die Etablierung von digitalen Prüfungen in Distanz ein komplexer Prozess ist, der die gesamte Prüfungskultur an der HU Berlin beeinflusst und als "work in progress" bezeichnet werden kann.

Insbesondere die Durchführung von E-Prüfungen als Closed-Book-Verfahren hat deutlich werden lassen, dass zentrale rechtliche Fragen nicht ausreichend rechtssicher geklärt sind. Als besonders kritisch wird der Ausgleich zwischen einem Schutz der personenbezogenen Daten einerseits (Datenschutz) und dem Schutz vor Täuschungsversuchen andererseits (Prüfungsrecht) gewertet. Die letzte Änderung des BerlHG §32,8 (Frühjahr 2021) sieht inzwischen zumindest vor, dass dies die Universitäten selbst regeln dürfen. Ob dies auf Dauer Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.