Erklären sich Studierende bei der Prüfungsanmeldung mit den Prüfungsmodalitäten einverstanden?
Grundsätzlich ja, da die Rahmenbedingungen (Form, Umfang, etc.) in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt sind. Eine Sonderregelung greift bei einer Fernaufsichtsprüfung, bei der die Studierenden eine Wahlrecht haben, d.h. sie können bei der Anmeldung zur Prüfung ein alternatives Prüfungsformat ohne Videoaufsicht wählen (§ 96b, Absatz 4).