6. Durchführen
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Wie viel Zeit sollte man unmittelbar vor einer digitalen Fernklausur einplanen?
Das hängt davon ab, wie viele Personen an der Prüfung teilnehmen. Da die Identitätsfeststellung individuell erfolgen muss (s. Authentifizierung bei einer Fernklausur), kann dies bei großen Kohorten zu einem erheblichen zeitlichen Aufwand führen, selbst wenn die Authentifizierung auch während der Fernklausur erfolgen kann. Hier ist ein Probelauf besonders wichtig, um zuverlässige Erfahrungswerte sammeln zu können.
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Wie wird eine Prüfung freigeschaltet?
- Die eigentlichen Prüfungs-Aktivitäten im Kurs können über "Voraussetzungen" daran gekoppelt werden, dass zuvor die Gesundheits- und Selbständigkeitserklärung, die wiederum erst kurz vor Prüfungsbeginn zugänglich geschaltet werden sollten, "erfolgreich" (mit "Ja" beantwortet) absolviert wurde.
- Der gesamte Kurs kann als verborgen für Teilnehmer*innen eingestellt werden.
Nach Beendigung der Prüfung sollte der Kurs auf jeden Fall wieder auf "verborgen" gestellt werden.
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Aufsicht
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Darf auf eine Videobeobachtung verzichtet werden?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: nein.
- Bei einer Fernprüfung ohne Aufsicht ist die Videobeobachtung verboten.
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Darf verlangt werden, dass die Prüflinge ihr Mikrofon während der Prüfung angeschaltet lassen?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: Die Studierenden müssen das Mikrofon durchgehend angestellt lassen.
- Bei einer Fernprüfung ohne Aufsicht: Es gibt kein Mikrofon, da der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware untersagt ist.
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Darf die Aufsicht durch eine Proctoring-Software durchgeführt werden?
Nein.
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Darf bei einer Take-Home-Prüfung eine Videobeobachtung durchgeführt werden?
Nein.
Ein auf Freiwilligkeit beruhendes Betreuungsangebot der Prüfung per Videokonferenz ist allerdings möglich, wenn es mindestens eine Alternative ohne Videokonferenz gibt (Telefon, Chat).
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Sollten Prüfende bzw. Aufsichtspersonen während der Prüfung erreichbar sein?
Empfohlen wird die Bereitstellung einer Videokonferenzlösung sowie die Angabe einer Telefonnummer zur Betreuung.
Achtung: Bei Fernprüfungen ohne Aufsicht darf die Videokonferenz nur alternativ angeboten werden. Außerdem muss das Abschalten der Kamera zulässig sein. Andernfalls fiele die Prüfungs unter die Regelungen einer Fernaufsichtsprüfung mit Wahlrecht.
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Welche Kommunikationskanäle sollten für Fragen während der Fernprüfung bereit gestellt werden?
- Fernaufsichtsprüfung: HU-Zoom-Meetingraum mit Warteraum-Option bzw. sog. Breakout Rooms; unbedingt auch Telefon für die Gewährleistung der Erreichbarkeit bei Internetausfall
- Fernprüfung ohne Aufsicht: Telefon, auf Wunsch der Studierenden auch eine Videokonferenz mit Breakout Room (ohne Kameraübertragung)
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Darf auf eine Videobeobachtung verzichtet werden?
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Authentifizierung
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Darf die Identität via Zoom überprüft werden?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: ja, da hier die Videokonferenz vorgeschrieben und Zoom zulässig ist.
- Bei einer Fernprüfung ohne (!) Aufsicht: nein, da hier der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware verboten ist. Die Authentifizierung erfolgt über den verwendeten Account und eine Selbständigkeitserklärung.
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Wie kann rechtssicher die Identität in einer digitalen Prüfung festgestellt werden?
- Fernaufsichtsprüfung: Entweder ist der Prüfling persönlich bekannt oder ein amtlicher Lichtbildausweis wird in die Kamera gehalten.
- Fernprüfung: Account und Selbständigkeitserklärung.
- Digitale Präsenzklausur: Entweder ist der Prüfling persönlich bekannt oder es wird ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt.
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Darf die Identitätskontrolle auch während der Prüfung durchgeführt werden?
Ja. Diese explizite Art der Identitätsprüfung (amtlicher Lichtbildausweis) gilt nur für Fernaufsichtsprüfungen und digitale Präsenzklausuren.
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Reicht das Einloggen mit einem HU-Account als Identitätskontrolle in einer digitalen Fernprüfung aus?
- Bei einer Fernprüfung ohne (!) Aufsicht muss das Login des Accounts (für HU-Studierende der HU-Account, für Externe der registrierte Account) um eine Selbständigkeitserklärung erweitert werden.
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung muss der Account durch eine Identitätskontrolle (Lichtbildausweis oder persönlich bekannt per Videokonferenz) ergänzt werden.
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Darf die Identität via Zoom überprüft werden?
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Protokollieren
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Was muss man alles (während der Prüfung) dokumentieren?
Wie in analogen Prüfungsprotokollen dokumentieren Sie alle besonderen Vorkommnisse, z.B. wenn bei den Fragen vor der Klausur ein Prüfling eine Frage mit "Nein" beantwortet hat und deswegen das "Fragen-Modul" zurückgesetzt werden musste. Wichtig sind ebenfalls technische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten seitens der Studierenden, soweit Sie diese mitbekommen (--> Täuschungsversuch).
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Gibt es vorgegebene Prüfungsprotokolle für digitale Prüfungen?
Es gibt Prüfungsprotokolle für analoge Präsenzprüfungen, diese können auch für digitale Prüfungen verwendet werden.
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Was soll man mit den Prüfungsprotokollen nach der Prüfung machen?
Prüfungsprotokolle sollten nach der Prüfung einerseits an das Prüfungsbüro weitergegeben, andererseits zu Dokumentationszwecken in den Prüfungskurs hochgeladen werden.
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Was muss man alles (während der Prüfung) dokumentieren?
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Technische Störungen
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Gibt es Regelungen zum Rücktritt von einer Prüfung aufgrund technischer Probleme?
Ja. Wenn dauerhafte technische Probleme (Störungen) zum Nichtantritt der Prüfung führen und diese glaubhaft gemacht werden können, wird der Nichtantritt als erlaubter Rücktritt bewertet. Damit gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt (§ 107c).
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Ist es sinnvoll, eine*n Technikverantwortliche*n für die Dauer der Prüfung zu benennen?
Ja, diese Person sollte auf jeden Fall für einfache technische Fragen, z. B. zur Einstellung der Videokonferenzsoftware oder zu Korrekturen im Prüfungskurs, eingeplant werden, da der Moodle-Support für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht zuständig ist.
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Gibt es Regelungen zum Rücktritt von einer Prüfung aufgrund technischer Probleme?
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Videoeinsatz
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Dürfen digitale Prüfungen aufgezeichnet werden?
Nein, nicht einmal bei einem Verdacht auf Täuschung (§ 96b).
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Darf ein sog. Room Scan verlangt werden?
Nein, ein Zeigen des Zimmers und / oder der Arbeitsumgebung ist verboten (§ 96b, Absatz 3). Auch der Einsatz einer zweiten Kamera ist untersagt.
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Dürfen Prüflinge in Fernaufsichtsprüfungen einen virtuellen Hintergrund nutzen?
Ja. Nur für die Identitätskontrolle (in Breakout Rooms) muss der virtuelle Hintergrund für die bessere Lesbarkeit des Dokuments kurz ausgestellt werden.
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Dürfen digitale Prüfungen aufgezeichnet werden?