Technische Störungen
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Gibt es Regelungen zum Rücktritt von einer Prüfung aufgrund technischer Probleme?
Ja. Wenn dauerhafte technische Probleme (Störungen) zum Nichtantritt der Prüfung führen und diese glaubhaft gemacht werden können, wird der Nichtantritt als erlaubter Rücktritt bewertet. Damit gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt (§ 107c).
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Ist es sinnvoll, eine*n Technikverantwortliche*n für die Dauer der Prüfung zu benennen?
Ja, diese Person sollte auf jeden Fall für einfache technische Fragen, z. B. zur Einstellung der Videokonferenzsoftware oder zu Korrekturen im Prüfungskurs, eingeplant werden, da der Moodle-Support für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht zuständig ist.