Gibt es Regelungen zum Rücktritt von einer Prüfung aufgrund technischer Probleme?
Ja. Wenn dauerhafte technische Probleme (Störungen) zum Nichtantritt der Prüfung führen und diese glaubhaft gemacht werden können, wird der Nichtantritt als erlaubter Rücktritt bewertet. Damit gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt (§ 107c).