Humboldt-Universität zu Berlin | Digitales Prüfen | FAQ | FAQ für Prüfende | 6. Durchführen | Aufsicht | Darf auf eine Videobeobachtung verzichtet werden? Darf auf eine Videobeobachtung verzichtet werden? Bei einer Fernaufsichtsprüfung: nein. Bei einer Fernprüfung ohne Aufsicht ist die Videobeobachtung verboten.