Darf verlangt werden, dass die Prüflinge ihr Mikrofon während der Prüfung angeschaltet lassen?
- Bei einer Fernaufsichtsprüfung: Die Studierenden müssen das Mikrofon durchgehend angestellt lassen.
- Bei einer Fernprüfung ohne Aufsicht: Es gibt kein Mikrofon, da der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware untersagt ist.