Sollten Prüfende bzw. Aufsichtspersonen während der Prüfung erreichbar sein?
Empfohlen wird die Bereitstellung einer Videokonferenzlösung sowie die Angabe einer Telefonnummer zur Betreuung.
Achtung: Bei Fernprüfungen ohne Aufsicht darf die Videokonferenz nur alternativ angeboten werden. Außerdem muss das Abschalten der Kamera zulässig sein. Andernfalls fiele die Prüfungs unter die Regelungen einer Fernaufsichtsprüfung mit Wahlrecht.