Welche Informationen müssen Prüfer*innen an das Prüfungsbüro melden?
Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss (PA) und/oder Fakultätsrat für jedes Semester beschlossen. Hierzu werden die Prüfenden rechtzeitig vom PA oder Prüfungsbüro aufgefordert, die notwendigen Informationen (Prüfungsform gem. SPO, Prüfungstermine etc.) mitzuteilen. Gem. § 96d ZSP-HU können Abweichungen von der in der fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegten Form der Modulabschlussprüfung zulässig sein, wenn aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands, der von der Prüferin oder dem Prüfer nicht zu vertreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise kompensiert werden können, beantragt werden. Dieser Antrag auf Änderung der Prüfungsform ist rechtzeitig an den PA zu richten.