Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Humboldt-Universität zu Berlin | Digitales Prüfen | FAQ | FAQ für Prüfende | 1. Auswählen | Muss das Antwort-Wahl-Verfahren in der SPO stehen?

Muss das Antwort-Wahl-Verfahren in der SPO stehen?

Wenn ich eine Klausur ganz oder teilweise im Antwort-Wahlverfahren durchführen möchte, muss es in der fachspezifischen Ordnung als Prüfungsform genannt sein?

 

Wenn die Prüfungsform Klausur in der fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegt ist, kann die Prüfung ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden, ohne dass es einer Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung bedarf.

Beachten Sie bitte jedoch, dass § 96 Absatz 11 Satz 2 bis 5 entsprechend gilt, d.h. Sie müssen die geänderte Durchführungsform zu Beginn des Semesters ankündigen. Außerdem ist zu beachten, dass dann keine Abweichungen von § 96c Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie von Absatz 5 zulässig sind, d.h. Sie dürfen die in der ZSP-HU genannten Bewertungsmaßstäbe für das Antwort-Wahl-Verfahren nicht verändern. Hierfür müsste das Antwort-Wahl-Verfahren als Prüfungsform in der fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegt werden. Ansonsten gelten die üblichen Regeln für die Durchführung einer Klausur, z.B. die zwingend notwendige Aufsicht.