Ich habe eine Lese-/Schreibschwäche, bekomme ich auch zusätzliche Zeit, wenn ich am Computer die Prüfung ablege?
Sie können grundsätzlich immer einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen (§ 109 ZSP-HU). In diesem begründen Sie, warum Sie welchen Ausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag und die Form des Ausgleichs.