Was ist, wenn ich bei den Erklärungen (z.B. Gesundheit) „Nein“ anklicke?
Sie können an der Prüfung nur teilnehmen, wenn Sie allen Erklärungen zustimmen. Sollten Sie bei einer Erklärung „Nein“ anklicken, wird dies als Nichterscheinen zur Prüfung gewertet.
Bleibt das Nichterscheinen unentschuldigt (Säumnisfall), wird die Prüfung mit einem „nicht bestanden“ gewertet.
Andernfalls gilt ein mit einem triftigen Grund entschuldigtes Nichterscheinen als Nichtantritt.
Sonderregelungen nach BerlHG § 126b finden hier keine Anwendung.