Fragen vor Freigabe der Prüfung
Die Prüfung wird für Sie freigeschaltet, sobald Sie die nachfolgenden Erklärungen alle mit einem „Ja“ beantwortet haben. Ein „Nein“ wird als Nichterscheinen zur Prüfung gewertet. Bleibt das Nichterscheinen unentschuldigt (Säumnisfall), wird die Prüfung mit einem „nicht bestanden“ gewertet. Andernfalls gilt ein mit einem triftigen Grund entschuldigtes Nichterscheinen als Nichtantritt.
Sonderregelungen nach BerlHG § 126b finden hier keine Anwendung.
1. Fühlen Sie sich gesundheitlich in der Lage, die Klausur zu schreiben?
Ja | Nein |
2. Ich versichere, dass ich die Prüfungsfragen ohne die Hilfe weiterer Personen und ohne Verwendung anderer Texte und Informationen aus dem Internet, der Materialien aus der Lehrveranstaltung, eigener Notizen oder vergleichbarer, nicht zugelassener Hilfsmittel beantworten werde.
Ja | Nein |
3. Ich versichere, dass ich auch andere Personen nicht bei der Bearbeitung der Prüfungsfragen unterstützen werde.
Ja | Nein |
4. Mir ist bekannt, dass Täuschung und Täuschungsversuch zu einem Nichtbestehen der Prüfung führen (ZSP-HU, § 111). Sonderregelungen nach BerlHG § 126b finden hier keine Anwendung.
Ja | Nein |
5. Die Klausurregeln, soweit sie im Prüfungskurs veröffentlicht wurden, habe ich zur Kenntnis genommen.
Ja | Nein |
Sie können Vorlagen zum Import in den eigenen Prüfungskurs nutzen. Wie Sie diese Vorlagen nutzen, erfahren Sie im Informationskurs für Prüfende im Prüfungsmoodle.