Eine Fernprüfung ohne Aufsicht durchführen
Zu den Fernprüfungen ohne Aufsicht zählen vor allem die Take-Home-Prüfungen, für die manchmal auch der Begriff Open-Book-Prüfung verwendet wird, sowie Hausarbeiten. Es sind keine Aufsichtsarbeiten, d.h. bei ihnen dürfen Mittel wie eine Videokonferenzsoftware oder ein Safe Exam Browser nicht eingesetzt werden.
Die Authentifizierung
Die Studierenden weisen ihre Identität über ihre Anmeldung im Prüfungssystem nach, da die Weitergabe der Accountdaten verboten ist. Wichtiger ist jedoch, dass sie die Selbständigkeit ihrer Prüfungsleistung im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis (handschriftlich) bestätigen, wie das bei Haus- und Abschlussarbeiten seit Langem üblich ist. Die in den Instituten existierenden Vorlagen sind ggf. um einen Zusatz zu erweitern, in dem bestätigt wird, dass nur zulässige Hilfsmittel (inkl. Liste) verwendet wurden.
Die Durchführung
Die Prüfung erfolgt im vorher bekannt gegebenen Zeitrahmen. Nach dem Login und dem "Betreten" des Prüfungskurses wird i.d.R. vor Freigabe der Prüfungsaufgabe eine Erklärung verlangt, dass die Prüfungsregeln bekannt sind (Täuschung, Nichtantritt, Gesundheit). Danach kann die Prüfungsaufgabe eingesehen oder heruntergeladen werden.
Je nach Festlegung wird die Prüfung handschriftlich oder digital abgelegt und zum Ende der Prüfung in den Prüfungskurs (Aufgaben-Modul) als Foto oder Textdatei hochgeladen (inkl. Selbständigkeitserklärung). Einige Prüfer und Prüferinnen verlangen eine Konvertierung der Datei(en) in das PDF-Format, um einen systemunabhängigen Zugriff auf die Prüfungsleistung sicherstellen zu können.
Während der Prüfung sollten Personen ansprechbar sein, die per Telefon, separatem Chat oder Videokonferenz (ohne Bild) bei Nachfragen oder technischen Notfällen kontaktiert werden können (Support der Prüfung). Unmittelbar nach der Prüfung sollte der Prüfungskurs wieder auf "verborgen" gestellt werden.
Wichtig: Das Prüfungssystem ist "gnadenlos". Die von den Prüfenden festgesetzten Abgabezeiten sind absolut bindend. Selbst ein Upload, der nur eine Sekunde zu spät abgeschlossen ist, wird als verspätete Abgabe registriert. Die Folge ist i.d.R. ein durch den Prüfungsausschuss (PA) zu bestätigendes Nichtbestehen der Prüfung!
Technische Störungen
Technische Störungen wirken sich bei Fernprüfungen nur als dauerhafte Störungen aus, wenn z.B. das Internet über eine längere Zeit ausfällt und so die Prüfungsaufgabe nicht geöffnet oder hochgeladen werden kann. Liegt eine derartige, andauernde Störung vor, muss der Prüfer oder die Prüferin telefonisch davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen (§ 107 c).
Wichtig: Kurzfristige Ausfälle des Internets bzw. langsame Zugriffe auf Server zählen nicht zu diesen Störungen, da sie durch ausschließlich für die Abgabe bestimmte Extrazeit kompensiert sind. Wer seine Prüfung sehr knapp hochzuladen versucht, handelt auf eigenes Risiko.
Zusammenfassung
1. Authentifizierung über Login und Selbständigkeitserklärung
2. Freigabe der Prüfungsarbeit an Voraussetzungen binden, z.B. Erklärungen und Startzeit
3. Support während der Prüfung (Arbeitszeit + Abgabezeitraum) bereit stellen, Störungen dokumentieren
4. Extrazeit für den Upload (+ ggf. Konvertierung in das PDF-Format) geben bzw. einplanen (Abgabezeitraum)
5. Prüfungskurs auf "verborgen" stellen