Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Formale Vorbereitung des Prüfungskurses

 

Informationspflichten

Die Studierenden sind vor digitalen Prüfungen über datenschutzrechtiche, technische und organisatorische Bedingungen der geplanten digitalen Prüfung zu informieren. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können standardisiert erfolgen (s. Anhang). Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die erforderlichen Punkte:

Wahlrecht Prüfungsform, Prüfungstermin, Art der Authentifizierung, notwendige Technik, Datenschutzhinweise, geplante alternative Prüfungsform inkl. Prüfungstermin, Fristende für das Wahlrecht, rechtliche Hinweise zu Nachteilsausgleich und Täuschung
Personenbezogene Datenverarbeitung Art der Daten, Zweck der Verarbeitung, Dauer der Speicherung, Löschfrist der Daten
Rechte der betroffenen Person auf: Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten, Einschränkung der Datenverarbeitung, Übertragung der Daten, Widerspruch
Technische Anforderungen Internet (ggf. Datenvolumenhinweis bei Uploads), notwendige Hard-/Software, Arbeit mit dem Prüfungssystem, Telefon für technische Notfälle, geforderte Installationen
Organisatorische Bedingungen Prüfungsform, alternative Prüfungsform bei Wahlrecht, Informationen zum Datenschutz, Art der Authentifizierung, Prüfungstermin, ggf. Prüfungsort, spezifische Prüfungsregeln

 

Testkurs anbieten

Die Studierenden sollen die Möglichkeit erhalten, die Prüfungsgegebenheiten rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin, kennen zu lernen. Dies bezieht sich auf die technischen und räumlichen Bedingungen gleichermaßen. Bei Fernaufsichtsprüfungen muss die Erprobung noch vor dem Fristende für die Ausübung des Wahlrechts stattfinden können, damit die Studierenden eine fundierte Entscheidung treffen können.

Digitale Prüfungsform Technische Bedingungen Räumliche Bedingungen
Präsenzprüfungen ggf. Prüfungssystem, Software, ggf. weitere Hilfsmittel; im Prüfungskurs: Ablauf Zugang zum Raum, Ausstattung des Arbeitsplatzes
Fernprüfungen Prüfungssystem, Software zur Konvertierung, ggf. Kamera für Abfotografieren der Prüfungsarbeit; im Prüfungskurs: Ablauf ----
Fernaufsichtsprüfungen Videokonferenz, Prüfungssystem, ggf. weitere Hard-/Software; im Prüfungskurs: Ablauf ----

 

Im Test-Prüfungskurs könnte eine Prüfung aus einem vorangegangenen Semester liegen. Die wichtigste Funktion des Test-Prüfungskurses ist jedoch, dass die Studierenden erfahren, wie die Prüfung ablaufen wird:

Die Studierenden erfahren beispielsweise, dass sie die Prüfung auf dem Moodle-Dashboard des aktuellen Semesters finden, dass die Prüfung erst freigeschaltet wird, wenn sie die Erklärungen, z.B. zu Gesund und Selbstständigkeit mit „Ja“ beantwortet haben, dass sie zwischen den einzelnen Aufgaben im Testmodul vor- und zurückspringen können, dass sie die Abgabe beim Testmodul zweimal bestätigen müssen u.v.m.

 

Zugang zum Prüfungskurs regeln

Wurde ein Prüfungskurs angelegt, können die Studierenden manuell eingeschrieben werden. Bei großen Kohorten sollten sich die Studierenden jedoch lieber selbst per Einschreibschlüssel einschreiben (eine Anleitung finden Sie im Informationskurs für Prüfende). Leider ist es zurzeit nicht möglich, die Anmeldedaten zur Prüfung automatisch aus AGNES bzw. POS in das Prüfungsmoodle zu exportieren. Grundsätzlich müssen sich die Studierenden der HU mit ihrem HU-Account für die Prüfung anmelden bzw. in den Kurs einschreiben.
Nehmen Studierende an Prüfungen teil, die keinen HU-Account haben, werden deren Zugänge zum Prüfungsmoodle vom Support für Elektronische Prüfungen manuell angelegt auf Anfrage der Prüfer und Prüferinnen. Schreiben Sie bitte eine Mail an e-pruefungen-support@hu-berlin.de, in der Sie die Namen und die Mailadressen der Studierenden in diesem Format auflisten: vorname,nachname,email. Beim Anlegen der Accounts können diese auch gleich in einen Prüfungskurs eingeschrieben werden - benennen Sie diesen dann eindeutig für den Support, z.B. mit einem Link zum Prüfungskurs.

 

Teilnehmerverwaltung

Spätestens kurz vor dem Prüfungstermin müssen die Prüfer und Prüferinnen die angemeldeten Prüflinge mit den zugelassenen abgleichen und ggf. nicht-zugelassene Prüflinge von der Prüfung ausschließen, z.B. durch ein Austragen aus dem Kurs.

 

Einstellungen der Videokonferenzsoftware

Die Videokonferenzsoftware ist wie folgt zu konfigurieren:

  • Es werden ein Warteraum und mind. ein Breakout-Room für Authentifizierung und Nachfragen eingerichtet. Für die Authentifizierung muss ein ggf. verwendeter virtueller Hintergrund ausgeschaltet werden.
  • Es gibt neben dem Host mind. einen weiteren Co-Host, um die Beständigkeit der Videokonferenz während der Prüfung abzusichern. Außerdem ist es empfehlenswert, die Anzahl der Hosts (Aufsichtspersonen) an der Anzahl der Studierenden auszurichten, um der Aufsichtspflicht überhaupt nachkommen zu können.
  • Alle teilnehmenden Personen müssen Kamera und Mikrofon durchgehend eingestellt lassen. Der Ton (Lautsprecher) kann auf eigenes Risiko stumm geschaltet werden. Die Nutzung eines virtuellen Hintergrundes ist möglich.
  • Die Chatfunktion muss so eingestellt sein, dass Studierende nur Kontakt mit den Prüfenden (als sog. Hosts der Videokonferenz) aufnehmen, Prüfende aber auch Nachrichten an alle schreiben können.

Während der Videokonferenz müssen die Beteiligten darauf achten, dass keine Daten von Dritten erfasst werden, z. B. wenn sich an einem öffentlich zugänglichen Arbeitsort weitere Personen im Hintergrund befinden (§ 96b Abs. 3). Diese Vorsichtsmaßnahme liegt auch im Interesse der Studierenden, um dem Verdacht auf Täuschung vorzubeugen.
Mitteilungen an alle, z. B. Antworten auf Nachfragen, sollten verbal und schriftlich durch die Prüfenden kommuniziert werden.  

Die Teilnahme an der Videokonferenz kann aus dem Prüfungssystem heraus, über einen Client oder per Link im Browser erfolgen. Alle Optionen sind zur Verfügung zu stellen.

Wichtige Einstellung im Moodle-Plugin Zoom: Grundsätzlich sollten beim Einrichten der Aktivität HU-Zoom-Meeting im Prüfungskurs unter dem Punkt "Meeting Optionen" die Voreinstellungen beibehalten werden. Besonders wichtig ist hier, dass kein (!) Haken bei "Nur authentifizierte Nutzer/innen" gesetzt wird. Dadurch wird ein datensparsamer Zugang zu HU-Zoom ermöglicht (Datenschutz!).

 

Zugang zur Prüfung am Prüfungstermin

Damit Ihre Studierenden den Prüfungskurs auch finden können, sollten Sie ihn frühzeitig auf sichtbar stellen, dabei aber keinesfalls vergessen, die Prüfungsaufgaben auf verborgen zu stellen. Außerdem sollte in jedem Fall die Freischaltung der Prüfungsaufgaben an Voraussetzungen geknüpft werden, z. B. die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, Datum und Uhrzeit sowie die Beantwortung der Erklärungen zu Gesundheit etc. mit "Ja".

 

Zusammenfassung

Schritt 1: umfassend informieren, insbesondere über ein evtl. bestehendes Wahlrecht

Schritt 2: Testkurs zur Verfügung stellen; dies kann wiederkehrend der gleiche Kurs sein

Schritt 3: Prüfungsabschnitte einpflegen und sofort auf unsichtbar stellen

Schritt 4: Freischaltung der Prüfung minimal an die Voraussetzung "Erklärungs-Test-Modul = alle mit Ja beantwortet" knüpfen

Schritt 5: Studierende manuell einschreiben oder sich selbst einschreiben lassen

Schritt 6: Testdurchlauf durchführen (Rollenwechsel: Studierende*r), ggf. auch auf verschiedenen Endgeräten bzw. mit differenten Browsern

Schritt 7: Teilnehmerliste mit Liste aus dem Prüfungsbüro abgleichen. Bei Selbsteinschreibung Schlüssel des Kurses ändern, damit sich niemand mehr einschreiben kann.

Schritt 8: bei Fernaufsichtsprüfungen Videokonferenzsoftware einstellen